Montageversicherung

Versicherbar sind neue oder gebrauchte Montageobjekte wie Konstruktionen aller Art, Maschinen, maschinelle und elektrische Einrichtungen und zugehörige Reserveteile. 

Zusätzlich können Montageausrüstungen wie Geräte, Werkzeug, Gerüste etc. sowie fremde Sachen, d.h. Sachen, die weder Montageobjekt noch -ausrüstung sind, an denen bzw. mit denen jedoch montiert wird, versichert werden.

Versichert sind unvorhergesehen und plötzlich eintretende Schäden an und Verluste von versicherten Sachen, z.B. durch Konstruktions-, Material-, Montagefehler, höhere Gewalt oder Diebstahl. Bei der Montageausrüstung sind Unfallschäden und Verluste mitversichert. Zusätzlich können Schäden durch innere Unruhen, Streik, Aussperrung, radioaktive Isotope sowie Betriebsschäden an der Montageausrüstung versichert werden.

Nicht versichert sind Schäden durch Krieg, Beschlagnahme, Kernenergie, innere Unruhen, Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers. Ferner sind u.a. nicht versichert: Schäden und Verluste durch dauernde Einflüsse des Betriebes während der Erprobung, normale Witterungseinflüsse.  Bei einer zerstörten oder abhanden gekommenen Sache wird der Zeitwert ersetzt. Bei einer beschädigten Sache werden die Wiederherstellungskosten ersetzt.

Der grundsätzlich vereinbarte Selbstbehalt wird von der Ersatzleistung abgezogen.