Kfz.-/Fuhrparkversicherung

Als Halter eines in Deutschland zugelassenen Kraftfahrzeugs sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, eine Kfz-Haftpflicht abzuschließen. Dies dient natürlich Ihrem eigenen Vorteil, da Mobilität auch Risiken mit sich bringt. Bereits eine kleine Unaufmerksamkeit beim Fahren kann Konsequenzen haben, für die Sie ein Leben lang geradestehen müssten.

 

KFZ-Teil- und Vollkaskoversicherung

Mit einer Kfz-Teilkaskoversicherung können Sie sich vor den finanziellen Folgen bei solchen Schäden schützen, für die in der Regel niemand haftet. Die Teilkaskoversicherung bietet u.a. Schutz gegen:

  • Diebstahl
  • Brand und Explosion
  • unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag und Überschwemmung
  • Zusammenstoß mit Tieren
    Glasbruch
  • durch Marderbiss verursachte Schäden (einschließlich Folgeschäden) bis zu 3.000 EUR

Je jünger und hochwertiger das Fahrzeug ist, desto wichtiger ist der Abschluss einer Kfz-Vollkaskoversicherung, die auch bei selbstverschuldeten Unfallschäden einspringt.

Es ist sicher sehr ärgerlich, wenn man sich durch eigene Ungeschicklichkeit den ersten großen Kratzer im Lack holt, oder wenn der Wagen durch einen selbst verschuldeten Unfall schwer beschädigt wird. Die finanziellen Grenzen sind schnell erreicht, wenn man gerade erst eine größere Summe für den Kauf ausgegeben hat oder Monat für Monat seine Raten bezahlt.  Bei großen Flotten lohnen sich Programme mit Selbstbehalten in Höhe der Grundschadenslast, was durch Fronting eines geeigneten Versicherers sogar im Haftpflichtbereich möglich ist.