Betriebs­unterbrechungs­­versicherung

Während unter der jeweiligen Sachversicherung der Technischen Versicherungen die Wiederherstellung bzw. Wiederbeschaffung der versicherten Sachen im Schadenfall gedeckt ist, sind die als Folge der Sachschäden eintretenden Vermögensschäden Gegenstand der Betriebsunterbrechungsversicherung bzw. Mehrkostenversicherung.

Der Umfang der jeweiligen Betriebsunterbrechungsversicherung bzw. Mehrkostenversicherung richtet sich in aller Regel nach der gleichzeitig abgeschlossenen Sachversicherung der Technischen Versicherungen. Dabei sind unter der Betriebsunterbrechungsversicherung fortlaufende Kosten und entgangener Gewinn versichert und unter Mehrkostenversicherung zusätzliche Aufwendungen für Ersatzmaßnahmen etc. Es können aber auch Pönalen oder Mietausfälle insbesondere bei Errichtungsrisiken gedeckt werden.

Welche Schäden und Gefahren versichert sind, richtet sich in der Regel nach der gleichzeitig abgeschlossenen Sachversicherung der Technischen Versicherungen. Erst der hier versicherte Sachschaden führt dann zu einer Ersatzleistung in der Betriebsunterbrechungsversicherung bzw. Mehrkostenversicherung.

Welche Schäden und Gefahren nicht versichert sind, richtet sich ebenfalls nach der gleichzeitig abgeschlossenen Sachversicherung der Technischen Versicherungen.

Ersetzt werden bei der Betriebsunterbrechungsversicherung die versicherten fortlaufenden Kosten und entgangener Gewinn sowie die Pönalen oder Mietausfälle und unter der Mehrkostenversicherung zusätzliche Aufwendungen für Ersatzmaßnahmen.