Bauwesenversicherung

Die Bauleistungsversicherung schützt den Bauunternehmer oder Auftraggeber vor unvorhergesehenen Schäden an der Bauleistung.

Versicherbar sind alle Bauleistungen sowie die für die Errichtung benötigten Baustoffe und Teile für den Roh- und Ausbau sowie Einrichtungsgegenstände, die fester Bestandteil des Bauvorhabens sind.

Versichert sind unvorhergesehene Beschädigungen und Zerstörungen. Das gilt insbesondere für Schäden durch ungewöhnliche Witterungsverhältnisse, Naturereignisse (Erdbeben, Überschwemmungen, Hochwasser), Konstruktions- und Materialfehler, Diebstahl bereits fest eingebauter Teile sowie fahrlässige und böswillige Handlungen Dritter, z.B. Vandalismus.

Nicht versichert sind Schäden durch Krieg, Kernenergie, innere Unruhen, Beschlagnahmen oder sonstige hoheitliche Eingriffe, Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers. Ferner sind u.a. nicht versichert: Mängel an der Bauleistung oder sonstigen Sachen, Verluste mit dem Gebäude nicht fest verbundener Sachen, Verstöße gegen die anerkannten Regeln der Technik und Schäden infolge fehlender Schutzmaßnahmen. 

Ersetzt werden alle Kosten, die für die Wiederherstellung des Zustandes vor Eintritt des Schadens aufgewendet werden müssen.