Allgefahrensachversicherung

Bei dieser besonderen Deckungsvariante wird auf die Nennung einzelner Gefahren verzichtet (üblich wären hierbei Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel, Einbruchdiebstahl, etc.) und lediglich "Zerstörung, Beschädigung oder Abhandenkommen" der versicherten Sache genannt, soweit es keinen speziellen Ausschluß gibt. 

Die Besonderheit dieser Deckung hat ihre eigene Philosophie...