Wetterversicherung

Diese Deckung springt ein, wenn ein vorher festgelegtes Wetterereignis nicht eintritt und ersetzt einen im Vorfeld vereinbarten Betrag (z. B. Unterschreiten einer bestimmten Anzahl von Sonnentagen  oder Ausbleiben von Schnee in einer bestimmten Periode, überdurchschnittliche Kälte mit der Folge höherer Energiekosten);