Rechtsschutzversicherung

Eine Rechtsschutzversicherung dient dazu, das Kostenrisiko eines Rechtsstreites abzudecken. Die Rechtsschutzversicherung gilt nicht für alle Rechtsgebiete. Angeboten werden 

 

Schadensersatz-Rechtsschutz

Ausschließlich die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen ist versichert. Die Abwehr ist zum Teil über Haftpflichtversicherungen abgedeckt. Beispiele: Verkehrsunfall, Sturz im Supermarkt, Falschberatung beim Aktienkauf, Schmerzensgeld wegen Beleidigung.

 

Arbeits-Rechtsschutz

Abgedeckt sind Streitigkeiten aus bestehenden Arbeits- und Dienstverhältnissen. Beispiele: Kündigung des Versicherungsnehmers, falsches Arbeitszeugnis, Lohn/Gehalt wird nicht gezahlt, Beihilfe-Streitigkeit eines Beamten.

 

Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz

Zunächst muss hier das betroffene Objekt nach seiner Nutzungsart versichert werden - handelt es sich um eine Mietwohnung, eine Eigentumswohnung, ein selbstgenutztes Einfamilienhaus oder um eine vermietete/verpachtete Einheit?
Nur dieses Risiko ist dann auch abgesichert, ist beispielsweise nur ein Mieter-Rechtsschutz abgeschlossen, dann ist eine Streitigkeit mit dem eigenen Untermieter aus dem Untermietvertrag nicht versichert. Im Rahmen dieser Leistungsart können auch einzelne Garagen, Bootsanlegestege oder Dauercampingplätze abgesichert werden.

 

Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht

Streitigkeiten aus Verträgen und aus gesetzlichen Schuldverhältnissen sowie aus dinglichen Rechten an beweglichen Sachen sind hier abgedeckt.
Beispiele für Vertragsstreitigkeiten: Gewährleistungsansprüche aus Kaufverträgen, Streitigkeiten aus Darlehensverträgen.

Beispiele für Streitigkeiten aus dinglichen Rechten: Herausgabe ihres Eigentums (der 5jährige Sohn verschenkt ihr Fahrrad, der Beschenkte rückt es nicht mehr raus)

 

Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten

Hier ist die Klage vor einem deutschen Finanzgericht oder Verwaltungsgericht abgedeckt. Für das regelmäßig notwendige vorausgehende Einspruchsverfahren besteht ebenso wenig Versicherungsschutz wie für eine Klage vor einem ausländischen Gericht. Beispiele: Werbungskosten werden bei der Einkommensteuererklärung nicht anerkannt, die Gemeinde erhöhte die Kosten für die Abwasserentsorgung, die Zollbehörden erheben Einfuhrzölle.

 

Sozialgerichts-Rechtsschutz

Auch hier besteht Versicherungsschutz nur für das gerichtliche Verfahren vor deutschen Sozialgerichten.
Beispiele: Streitigkeiten aus der gesetzlichen Sozialversicherung - die Erwerbsminderungsrente wird nicht anerkannt, das Arbeitslosengeld II (Hartz IV) ist falsch berechnet, die BfA oder LVA übernimmt eine Reha-Maßnahme nicht; dem Schwerbehinderten wird die Eintragung von Merkzeichen oder die Erhöhung des GdB nicht anerkannt

 

Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen

Alles rund um den Führerschein - Erteilung, Entzug, Einschränkungen, Auflagen etc.
Wichtig: Soll im Rahmen eines Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahrens der Führerschein entzogen oder ein Fahrverbot verhängt werden, handelt es um eine Streitigkeit aus dem Straf-Rechtsschutz oder dem Ordnungwidrigkeiten-Rechtsschutzes.
Bei Versicherungsverträgen, den ältere Versicherungsbedingungen zu Grunde liegen, d. h. ARB vor 1994 besteht regelmäßig nur ein s.g. Führerschein-Rechtsschutz. Hier sind ausschließlich Streitigkeiten wegen der Wiedererteilung, Entzug und Einschränkung des Führerscheins versichert. Die Auflage ein Fahrtenbuch zu führen, ist hier z. B. nicht versichert.

 

Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz

Gelten für den Versicherungsnehmer Disziplinarvorschriften (z. B. Beamte, Soldaten) oder standesrechtliche Vorschriften (z. B. Ärzte, Apotheker, Rechtsanwälte), sind die entsprechenden Verfahren im Rahmen dieser Leistungsart versichert.
Beispiele: Ein Polizeibeamter kann wegen eines Vergehens in seiner Freizeit aus disziplinarrechtlich verfolgt werden, dem Rechtsanwalt soll nach einer Beschwerde eines Mandanten die Zulassung entzogen werden.


Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz

Die Kosten der Verteidigung im Ordnungswidrigkeiten- bzw. Bußgeldverfahren werden übernommen. Hier besteht sogar für vorsätzlich begangenen Taten Rechtsschutz.
Beispiele: Geschwindigkeitsübertretung, Rotlicht, Lärmbelästigung, Gurtpflicht...
Ausnahme: Verfahren wegen Halte- und Parkverstößen sind nicht versichert.


Beratungs-Rechtsschutz

Ändert sich die Rechtslage des Versicherten im Bereich des Familienrechts, Lebenspartnerschaftsrechts oder Erbrechts, werden die Kosten der anwaltschaftlichen Beratung übernommen.
Rechtsschutz für eine außergerichtliche oder gerichtliche Tätigkeit besteht regelmäßig nicht. Häufig entfällt auch Rechtsschutz für die bereits durchgeführte Beratung, wenn der Anwalt weiter tätig wird.
Beispiele: Trennung/Ehescheidung, Geburt eines Kindes, Tod eines Verwandten
Die Regelung des eigenen Erbes, also die Erstellung eines Testamentes, ist mangels eingetretener Änderung der Rechtslage nicht versichert. Genauso wenig besteht kein Kostenschutz, wenn sich der Versicherte beraten lassen will, ob der reiche Erbonkel noch zu Lebzeiten sein Testament ändern darf. Es muss also zunächst der Todesfall abgewartet werden.

 

Opfer-Rechtsschutz

Hier besteht Rechtsschutz für die aktive Strafverfolgung von Straftätern. In den Versicherungsbedingungen werden die Straftaten, die dem Täter vorgeworfen werden müssen, genau bezeichnet.
Häufig besteht Versicherungsschutz für eine Nebenklage. Hier kann sich der Versicherungsnehmer sozusagen an eine Anklage des Staatsanwalts anschließen und selbst zur Bestrafung des Täters beitragen. Das Opfer ist auch im Rahmen des Täter-Opfer-Ausgleichs versichert. Der Täter versucht hier, die Tat wieder gut zu machen. Auch die Kosten des Verletzen Beistands werden übernommen.