Litigation Buyout

Litigation Buyout oder Litigation Cap: Bestehen Ansprüche gegen ein Unternehmen, deren exakte Höhe noch nicht feststeht (z.B. aufgrund von Rechtsstreiten oder ungeprüften Haftpfllichtansprüchen), so kann das Unternehmen diesen Anspruch gegen Zahlung eines Einmalbetrages auf einen Dritten abwälzen oder aber nur das Risiko abdecken, dass eine bestimmte Schadenshöhe überschritten wird . Dies hilft vor allem bei Unternehmensveräußerungen, wenn der Käufer aufgrund der unklaren Schadenshöhe entweder einen massiven Preisabschlag fordert oder aber vollständig von der Transaktion absieht, weil beispielsweise in einem Haftpflichtfall das gesamte Ausmaß der Ansprüche noch nicht feststeht.