Haftpflichtversicherung

Die Risiken, denen sich ein Unternehmen in der heutigen Zeit durch fahrlässige und grob fahrlässige Tätigkeiten der eigenen Mitarbeiter gegenübersieht, haben schon längst eine Größenordnung erreicht, die nicht mehr ohne weiteres selbstgetragen werden kann.

Konventionelle Konzepte bieten weder die erforderlichen Deckungssummen für eine risikogerechte Absicherung, noch berücksichtigen sie die individuellen Anforderungen eines Unternehmens beim Bedingungswerk. Durch Fusionen werden die Unternehmen immer größer und benötigen daher regelmäßig Deckungssummen in zwei- oder dreistelliger Millionenhöhe.

SPECTRUM RISK passt sowohl das Bedingungswerk als auch die Versicherungssumme an die individuellen Bedürfnisse seiner Klienten an und stellt damit sicher, daß die Deckung einen Großschaden auffangen kann.

Die angebotene E&O-Police (Errors & Omission = Fehler und Unterlassen) ist eine Vermögensschadenhaftpflichtdeckung, welche das Unternehmen vor Ansprüchen Dritter schützt, die durch fahrlässig oder grob fahrlässig begangene Pflichtverletzungen von Mitarbeitern oder Organen entstehen können, in der Regel aufgrund fehlerhaft erbrachter Dienstleistungen für Schäden, die weder Personen- noch Sachschäden sind, noch sich aus solchen herleiten.

Es ist grundsätzlich ratsam, die E&O-Versicherung zusammen mit einer D&O- Versicherung (Organhaftpflicht) abzuschließen. In diesem Fall hat das Unternehmen und seine Organe umfassenden Deckungsschutz gegen fahrlässige und grob fahrlässige Pflichtverletzungen, unabhängig davon, ob es sich nun um eine Verletzung von Organpflichten oder eine fehlerhaft erbrachte Dienstleistung handelt.

Zusammen mit der Employment Practices Liability Insurance, die Ansprüche aufgrund von „Arbeitgeberunrecht“ nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz einschließt, wird der Deckungsschutz abgerundet.

Ersetzt werden Vermögensschäden des Unternehmens, für die es selbst, Tochterunternehmen oder versicherte Personen wegen einer bei Ausübung der versicherten Tätigkeit begangenen Pflichtverletzung von einem Dritten aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen in Anspruch genommen werden sowie die gerichtliche und außergerichtliche Abwehr dieser Ansprüche. Versicherte Tätigkeiten sind sämtliche Dienstleistungen, die Versicherte gegen eine Vergütung erbringen, wobei es einen klar definierten Ausschlusskatalog gibt, den wir im Einzelfall mit dem Versicherer verhandeln.

Für Personen- und Sachschäden gibt es die Betriebshaftpflicht-und Produkthaftpflichtversicherung, welche wir Ihnen mit erweitertem Deckungskonzept und Einschluss des Risikos in USA/Kanada bieten. Hier gibt es je nach Branche unterschiedliche Deckungskonzepte, die zum Teil auch das Vermögensschaden- und Arbeitgeberunrechtsrisiko (nach AGG oder ausländischer Rechtsordnungen) einschließen.


Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung

Als Hausbesitzer haften Sie mit Ihrem gesamten Privatvermögen beispielsweise dann, wenn sich jemand auf dem eisglatten Gehweg vor Ihrem Haus verletzt oder es durch fehlende Außenbeleuchtung zu einem Unfall kommt. Sogen Sie daher mit einer Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung vor.  Komplettlösungen auch für kleinere und mittelständische Unternehmen bieten wir für Werbe-, PR- und Marketingagenturen, Buchhalter, Hausverwalter, Grundstücks- und Hypothekenmakler, Call-Center, Reisebüros, Übersetzer, Verlage, Zeitungen, IT-Unternehmen, Webhosting Firmen, Hard- und Softwarehandel, Unternehmens- und Personalberater.

Die Bauherrenhaftpflichtversicherung umfasst die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Bauherr für Neubauten, Umbauten, Reparaturen sowie Abbruch- und Grabungsarbeiten. Mitversichert ist dabei auch das Haus- und Grundbesitzer-Risiko für das zu bebauende Grundstück. Mit der Beendigung der Bauarbeiten endet diese Versicherung, spätestens jedoch drei Jahre nach Vertragsbeginn. Sind die Bauarbeiten in dieser Zeit nicht abgeschlossen, so ist eine Verlängerung des Versicherungsschutzes zu beantragen. Mit Beendigung der Haftpflichtversicherung für Bauherren erlischt auch die mitversicherte Haftpflichtversicherung für Haus- und Grundbesitzer, so dass ggf. ein Anschlussvertrag erforderlich wird. Die Beiträge sind „Einmalbeiträge“ und gelten je Bauvorhaben, sie richten sich nach der Höhe der tatsächlichen Baukosten.