AGG-Haftpflichtversicherung

 

Am 18.08.2006 ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Kraft getreten. Auch deutsche Unternehmen müssen nun damit rechnen, von Mitarbeitern oder Bewerbern auf Schadenersatz verklagt zu werden.

Ein kleiner Fehler oder eine Unachtsamkeit bei Formulierungen können für Ihr Unternehmen hohe Kosten aus Schadenersatzansprüchen nach sich ziehen. Das  AGG soll vor allem Beschäftigte und Bewerber vor Benachteiligung aufgrund von

  • Alter,
  • Geschlecht,
  • Sexueller Identität,
  • Rasse / ethnischer Herkunft,
  • Religion / Weltanschauung,
  • Behinderung schützen.


Wer sich diskriminiert fühlt, kann Schadenersatz und Schmerzensgeld von Ihrem Unternehmen verlangen. Aber auch eine Unterlassung oder ein Widerrufsverlangen kann durchgesetzt werden. Das AGG erleichtert hierbei die Durchsetzung und Erstreitung dieser Ansprüche. Für eine Schadenersatzforderung sind bereits eine abwertende Bemerkung eines Mitarbeiters der Personalabteilung während des Einstellungsgespräches oder auch eine unpassende Frage auf dem Personalfragebogen ausreichend.

Das Unternehmen haftet zudem grundsätzlich für die Benachteiligung seiner Mitarbeiter, ja sogar durch betriebsfremde Dritte. Aber die Geschäftsleitung und die leitenden Angestellten sind einem persönlichen Haftungsrisiko ausgesetzt. Sie können für eine durch sie ermöglichte oder durchgeführte Diskriminierung zu Kasse gebeten werden und müssen für den entstandenen Schaden eintreten.

Der Ersatz des immateriellen Schadens soll eine „abschreckende Wirkung“ auf Unternehmen haben. Schmerzensgeldzahlungen können zukünftig also von den deutschen Gerichten wesentlich höher entschieden werden als bisher. Die von uns angebotene Vermögensschadenhaftpflichtversicherung deckt nicht nur die Rechtskosten, sondern übernimmt bei begründeten Ansprüchen auch den Schadensersatz.