Entführung und Erpressungsversicherung (K,R&E)

Die Kidnapp & Ransom-Versicherung ist naturgemäß nicht nur ein vertrauliches sondern auch ein heikles Thema. Anders als bei anderen Versicherungsarten sind hierbei Menschen betroffen und die Folgen eines möglichen Verlustes sind für die Person und deren Familien, Freunde und Kollegen in der Regel sehr traumatisch. Verluste und Drohungen können sich auch finanziell kritisch auswirken, insbesondere wenn ein Unternehmen aufgrund einer Entführung, ohne Schlüsselpersonen auskommen muss.

Unglücklicherweise ist die Bedrohung durch ein Entführungsszenario tägliche Realität. Eine Reihe von Gruppen, terroristischen Organisationen und politisch motivierten Einzeltätern möchte finanziell oder politisch von der Bedrohung durch eine Entführungs- und Erpressungssituation profitieren. Länder in Lateinamerika, Afrika oder dem Mittleren Osten zählen zu den Regionen, in denen eine höhere Entführungsrate zu verzeichnen ist. Aber auch im asiatisch-pazifischen Raum sowie in bestimmten europäischen Ländern sind solche Ereignisse festzustellen.

Im Fall einer Lösegelderpressung oder Entführung ist es entscheidend, auf den Rat und die Hilfe eines erfahrenen und kompetenten Krisenberaters zurückgreifen zu können. Trotz der Einmaligkeit eines jeden Ereignisses können die Folgen einer Entführung, Erpressung, Freiheitsberaubung oder Geiselnahme durch das richtige Beratungsteam vor Ort deutlich gemildert werden und sich die Chancen auf die sichere Freilassung des Opfers signifikant erhöhen.

Unter der Police versicherte Ereignisse sind Entführung, Erpressung, Freiheitsberaubung und Geiselnahme. Erstattet werden

  • das übergebene Lösegeld oder der Verlust des Lösegeldes auf dem Transportweg;
  • die Gebühren und Auslagen der beauftragten Krisenberater;
  • zusätzliche Aufwendungen wie
    • 100% des Bruttogehaltes einer entführten oder festgehaltenen Person;
    • die Gebühren und Auslagen von Übersetzern und/oder PR-Beratern;
    • Reise- und Übernachtungskosten der Familie des Opfers in das Land des Vorfalls;
    • Kosten für medizinische und psychologische Betreuung binnen 12 Monaten nach Freilassung;
    • Kosten für Kommunikations- und Aufnahmeausrüstung sowie Anzeigen, die mit dem Ziel der Freilassung des Opfers entstehen;
    • Kosten für Ruhe- und Rehabilitationsmaßnahmen des Opfers und seiner Familie binnen 6 Monaten nach Freilassung;
  • Unfallversicherungsleistungen aufgrund eines versicherten Ereignisses.